Wenn das eigene Kind studiert und BAföG beantragt, taucht früher oder später die Frage auf:
Müssen Eltern – auch als Rentner – noch zahlen? Und was passiert, wenn das Kind BAföG bekommt?
Gerade für vermögende Ruheständler ist die Antwort oft überraschend. Denn die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt.
Fortsetzung folgt in mehreren Teilen.
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