🧩 1. Grundprinzip: Eltern haften für die Ausbildung
Nach § 1601 BGB sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen.
Diese Pflicht umfasst auch die finanzielle Unterstützung eines Studiums – solange das Kind zielstrebig studiert und sich die Ausbildung im Rahmen des bisher eingeschlagenen Bildungswegs bewegt.
Das Alter der Eltern spielt dabei keine Rolle.
Ob erwerbstätig, pensioniert oder Rentner – die Unterhaltspflicht bleibt grundsätzlich bestehen.
Teil 1 | Müssen vermögende Rentner Unterhalt oder BAföG-Ersatz fürs studierende Kind zahlen?
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