Teil 2 | Müssen vermögende Rentner Unterhalt oder BAföG-Ersatz fürs studierende Kind zahlen?

💰 2. Rente, Vermögen und Selbstbehalt

Bei Rentnern zählt das gesamte Einkommen: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Ähnliches.
Darüber hinaus kann auch Vermögen eine Rolle spielen – allerdings nur, wenn es über die angemessene Altersvorsorge hinausgeht.

Der sogenannte Selbstbehalt schützt den Lebensstandard:
Für nicht erwerbstätige Eltern liegt dieser aktuell bei rund 1.600 € pro Monat.
Was darüber hinaus an frei verfügbarem Einkommen existiert, kann anteilig für den Kindesunterhalt herangezogen werden.

Wichtig: Das Schonvermögen im Alter bleibt unantastbar, wenn es zur Altersabsicherung dient. Niemand muss seine Wohnung oder Altersvorsorge verkaufen, um den Unterhalt zu finanzieren.


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